Für maximale Compliance und besseren Therapieerfolg sollten Sie nicht irgendein Mix-Konzept verordnen. Verordnen Sie das komfortabelste Mix-Konzept am Markt: 3M Opticlude pick’n’mix!
Denn nur 3M Opticlude pick'n'mix bietet:
Es gibt viele Mix-Konzepte. Opticlude pick'n'mix bietet mehr.
So einfach verordnen Sie 3M Opticlude pick'n'mix Silicone:
Das ist alles, den Rest erledigt der Apotheker. Die Eltern geben das ausgefüllte Bestellformular (PDF, 1.2 MB) mit dem Rezept in der Apotheke ab.
Der Apotheker prüft und ergänzt ggf. fehlende Angaben und bestellt die individuelle Packung 3M Opticlude Silicone pick'n'mix.
Diese kann nach Lieferung in der Apotheke abgeholt werden.
Wissenswertes zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Okklusionspflastern
Haben gesetzlich versicherte Patienten Anspruch auf die Versorgung mit Okklusionspflastern?
Auf Grundlage § 33 Abs. 1 SGB V prüft die Krankenkasse bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung im Rahmen einer Einzelfallprüfung ihre jeweilige Leistungspflicht. Dieser besagt:
(...), dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit (...) Hilfsmitteln haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind.
Außerdem besagt die Richtlinie zur Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung in der Fassung vom 1. April 2021, dass Okklusionspflaster und Okklusionsfolien als Amblyopietherapeutika vorrangig verordnungsfähig sind (nach § 17 Abs. 1 u. 9 der Hilfsmittel-Richtlinie (vergleiche Internetseite des GKV-Spitzenverbandes).